Willkommen auf den Seiten des Elternbeirates der Mannabergschule in Rauenberg!

Auf diesen Seiten können Sie erfahren, wie Eltern sich an der Mannabergschule Rauenberg informieren, engagieren und beteiligen können.

Unsere Aufgaben


 
Aufgaben

Die Eltern üben ihre Rechte und Pflichten im Eltern- Lehrergespräch und dem Elternsprechtag, sowie in der Klassenpflegschaft aus.
Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern der Schüler einer Klasse, sowie aller Lehrer, die in der Klasse regelmäßig unterrichten. Der Schulleiter und der Vorsitzende des Elternbeirates können an Sitzungen der Klassenpflegschaft („Elternabende“) teilnehmen.
Die Elternvertreter stehen in regelmäßigem Kontakt zum Klassenlehrer. Sie stimmen verschiedene Veranstaltungen wie Schulfeste, Faschingsdisco usw.ab. Sie sind Bindeglied zwischen Eltern und Lehrern. Die Elternvertreter nehmen keinen Einfluss auf die pädagogischen Arbeit der Lehrer. Sie werden von den Eltern einer Klasse gewählt und vertreten die Klasse im Elternbeirat.
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken.“
Weiteres dazu im § 57 des Schulgesetzes
Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Elternbeiräte aller Schulen eines Schulträgers, hier der Stadt Rauenberg, bilden den Gesamtelternbeirat.
S. auch § 58 des Schulgesetzes
„Der aus gewählten Vertretern der Eltern bestehende Landeselternbeirat berät das Kultusministerium in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens, insbesondere bei der Gestaltung der Bildungs- und Lehrpläne und der Zulassung der Schulbücher.“
S. § 60 Schulgesetz